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Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen (KKI)
Die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen spielt eine entscheidende Rolle bei der Implementierung von Klimaschutztechnologien in gewerblichen Anwendungen. Diese Maßnahmen zielen auf eine verbesserte Energieeffizienz, eine Reduzierung des Kältebedarfs und die Verringerung von Emissionen fluorierter Treibhausgase ab. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen nach der AGVO.
Die Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses wird anhand der Investitionsmehrkosten festgelegt und variiert je nach Unternehmensgröße:
- 50 % der Investitionsmehrkosten für kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 10 Mio EUR)
- 40 % der Investitionsmehrkosten für mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio EUR)
- 30 % der Investitionsmehrkosten für Nicht-KMUs
Förderprogramme für Unternehmen
Unter dieser Richtlinie werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen gefördert. Darüber hinaus werden komplexe Gesamtsysteme gefördert, die thermische Speichersysteme und erneuerbare Energien in die Kälte- und Klimatechnik integrieren. Ziel ist es auch, die Marktanteile ausgewählter Technologien zu erhöhen und deren Wirtschaftlichkeit durch sinkende Produktionskosten zu verbessern.
Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen (KKI)
Das Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen zielt darauf ab, den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen zu unterstützen. Diese geförderten Maßnahmen haben das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern, den Bedarf an Kühlung zu reduzieren und die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu verringern. Dies trägt maßgeblich zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.
Antragstellung nach AGVO
Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen Antragsteller ihren Förderantrag über das elektronische Antragsportal beim BAFA einreichen und ausdrücklich eine Förderung nach AGVO beantragen. Es ist außerdem erforderlich anzugeben, ob es sich um ein kleines, mittleres oder sonstiges Unternehmen im Sinne der KMU-Definition handelt. Zusätzlich müssen Angaben zur Unternehmensgröße, zum Jahresumsatz und zur Jahresbilanzsumme gemacht werden.